Unsere Beiträge
Die Kindergartenbeiträge werden durch Einzugsermächtigung jeweils zu Monatsbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Spiel- und Getränkegeld sind im Monatsbeitrag bereits enthalten.
Die Beiträge müssen für das gesamte Kindergartenjahr, also auch während der Ferienzeiten entrichtet werden. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. September und endet mit dem 31. August.
Das Essensgeld wird jeweils am Monatsende errechnet und dann von Ihrem Konto abgebucht.
Seit 01.04.2019 werden die Beiträge für Kinder ab 3 Jahren vom Freistaat übernommen (je nach Geburtsdatum). Hierfür gilt eine Stichtagsregelung zum 01. September des jeweiligen Kindergartenjahres. Für genauere Informationen sprechen Sie bitte die Kindergartenleitung an.
Krippe
( 1-3 Jahre )
Pädagogische Kernzeit:
08:00 - 12:00 Uhr
Kindergartenkinder
( 3-6 Jahre )
Pädagogische Kernzeit:
08:00 - 12:00 Uhr
* frisch zubereitet, abwechslungsreich und vollwertig
Das Jugendamt übernimmt auf Antrag ganz oder teilweise die Beiträge für Krippe, Kindergarten oder Schulkinderbetreuung. Dies ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Auch Zuschüsse zum Essensgeld können beantragt werden.
Nähere Auskünfte hierzu, bzw. Anträge gibt es beim Jugendamt.